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Auszug aus unseren Reservierungsbedingungen
Zahlung des Reisepreises
Bei Vertragsschluss leisten Sie eine Anzahlung von 10% des Reise-/ Mietpreises je Reservierung max. jedoch EUR 250.-. Der Reiseveranstalter darf den restlichen Reisepreis abgesehen von der Anzahlung von 10% bzw. EUR 250.- einen Monat vor Reiseantritt verlangen, wenn er sichergestellt hat, dass dem Reisenden bei Ausfall von Reise-/Mietleistungen infolge Zahlungsunfähigkeit oder Konkurses des Reiseveranstalters der gezahlte Preis und notwendige Aufwendungen, die dem Reisenden als Folge von Zahlungsunfähigkeit oder Konkurses des Reiseveranstalters entstehen, erstattet werden. § 651k Absatz 1 bis Absatz 3 BGB lautet im Auszug wie folgt:
(1) Der Reiseveranstalter hat sicherzustellen, dass dem Reisenden erstattet werden
1. der gezahlte Reisepreis, soweit Reiseleistungen infolge Zahlungsunfähigkeit oder Konkurses des Reiseveranstalters ausfallen, und
2. notwendige Aufwendungen, die dem Reisenden infolge Zahlungsunfähigkeit oder Konkurses des Reiseveranstalters für die Rückreise entstehen. Die Verpflichtungen nach Satz 1 kann der Reiseveranstalter nur erfüllen
1. durch eine Versicherung bei einem im Geltungsbereich dieses Gesetzes zum Geschäftsbetrieb befugten Versicherungsunternehmen.
(2) Der Versicherer kann seine Haftung für die von ihm in einem Jahr insgesamt nach diesem Gesetz zu erstattenden Beträge jeweils für das erste Jahr nach dem Inkrafttreten dieses Gesetzes auf siebzig, für das zweite Jahr auf einhundert, für das dritte Jahr auf einhundertfünfzig und für die darauffolgende Zeit auf zweihundert Millionen Deutsche Mark begrenzen. Übersteigen die in einem Jahr von einem Versicherer insgesamt nach diesem Gesetz zu erstattenden Beträge die in Satz 1 genannten Höchstbeträge, so verringern sich die einzelnen Erstattungsansprüche in dem Verhältnis, in dem ihr Gesamtbetrag zum Höchstbetrag steht.
(3) Zur Erfüllung seiner Verpflichtung nach Absatz 1 hat der Reiseveranstalter dem Reisenden einen unmittelbaren Anspruch gegen den Versicherer zu verschaffen und durch Übergabe einer von diesem Unternehmen ausgestellten Bestätigung (Sicherungsschein) nachzuweisen. FINN-SPEZIAL hat dementsprechend dieses Insolvenzrisiko bei einem deutschen Versicherer den gesetzlichen Vorschriften entsprechend abgesichert. Der Sicherungsschein, der den direkten Anspruch des Reisenden gegen den Versicherer im Falle der Zahlungsunfähigkeit oder des Konkurses des Reiseveranstalters verbrieft, befindet sich bei der FINN-SPEZIAL - Buchungsbestätigung. Der gesamte restliche Mietpreis wird somit fällig, sobald feststeht, dass Ihre Reise so durchgeführt wird, wie sie von Ihnen gebucht worden ist und die Reiseunterlagen in Ihrem Reisebüro bereitliegen bzw. Ihnen direkt von FINN-SPEZIAL zugeschickt worden sind, spätestens jedoch 2 Wochen vor Reisebeginn. Wenn der Reisepreis bis zum Beginn der Reise nicht vollständig bezahlt ist, wird der Vertrag aufgelöst. FINN-SPEZIAL kann dann als Entschädigung die entsprechenden Rücktrittsgebühren verlangen. |